In eigener Sache

Perlentauchen gestattet

In eigener Sache
11.12.2007 In Sachen FAZ und SZ/Perlentaucher zum zweiten. Der Perlentaucher gewinnt in zweiter Instanz: Das Oberlandesgericht Frankfurt will kein Verbot von Abstracts aussprechen, wenn es sich - wie beim Perlentaucher - um ausreichend selbständige Werke handelt.

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