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Literaturbeilagen

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Kommentare

Digitale Schutzwälle

Alles nur ein PR-Desaster? Google Deutschland hat gestern zum Google Book Settlement klargestellt: All die vergriffenen Bücher werden nur dem amerikanischen Publikum gezeigt. Deutsche Leser schauen in die Röhre. Autoren auch.

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Leserkommentare (6)

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Martin Jurgeit

15.08.2009 um 11:06:46 Uhr

Ich störe mich in den Argumentationsketten zu diesem Thema regelmäßig an einer Aussage, die auch in diesem Betrag wieder auftaucht:

"Bücher, die im Handel längst nicht mehr erhältlich sind, werden als E-Book oder Print-on-Demand Ausgabe wieder lieferbar sein."

Dies ist einfach Quatsch, da zum "Handel" zwingend auch Antiquariate gezählt werden müssen. Und spätestens seit dem Internetzeitalter mit Online-Plattformen wie ZVAB oder dem ausgebauten Amazon-Angebot ist es kinderleicht an wirklich fast alle (angeblich) nicht mehr lieferbaren Titel zu kommen.

Denn dieses ominöse "nicht lieferbar" bezieht sich einzig und allein auf "derzeit von einem Verlag lieferbar" und trifft natürlich auf schätzungsweise 99 Prozent aller jemals geschriebenen Bücher zu.

Doch von dieses Büchern ist die ganz, ganz überwiegende Anzahl JEDEN Tag in Antiquariaten verfügbar oder wird es spätestens nach ein paar Tagen wieder sein.

Sicherlich kann man argumentieren, dass das von Google geplante Angebot deutlich bequemer und möglicherweise auch günstiger ausfallen könnte - dass aber nur so der Großteil der Bücher überhaupt dauerhaft verfügbar gehalten würde, ist lediglich eine Legende.

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reginabarbara

08.08.2009 um 19:55:15 Uhr

Ich kann nicht juristisch argumentieren. Ich weiß nur, daß ich seit Jahren in meinem Fachbereich einigen Büchern hinterhersuche. Es handelt sich um bildungsphilosophische Texte zweier bedeutender Pädagogen. Der deutsche Verlag schrieb mir vor zweieinhalb Jahren, daß eine Neuauflage mit unbestimmten Datum geplant sei. In Antiquariaten etc. sind die Werke nicht zu finden. Die ewige Wiederkehr kulturpessimistisch- apokalyptischer Prophezeiungen d i e s m a l ginge es den Mandarinen und den literarischen Deutern und Sehern wirklich finanziell an den Kragen muss mich nicht interessieren. Mein Interesse liegt in technisch und juristisch vertretbaren Lösungen, um an entlegene Werke zu vertretbaren Zeiten und Kosten zu kommen.Wenn Zeitungen ein Vehikel waren, um bezahlte Anzeigen zu transportieren, könnte das ja im Umfeld der e-book Texte auch stattfinden. Sozusagen neue Koalitionen. Ganz provokativ: vor einiger Zeit wurde eine Konferenz und der dazugehörige Reader im nichteuropäischen Ausland von einem namhaften Mineralwasserhersteller gesponsert. Erraten Sie meine Wahl im Getränkemarkt.

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hvolland

31.07.2009 um 18:45:48 Uhr

Leider liest man häufig, dass Google den Autoren für jedes Buch 60 US$ zahle zuzüglich 63 Prozent an laufenden Einnahmen. Die 60$ gelten allerdings nur für wenige, nämlich die bis zum 5. Mai 09 gescannten, Titel. (Dafür stehen seitens Google 45 Mio. US $ zur Verfügung, das reichte für ca. 3% der ca. 25 Millionen Bücher, die sich alleine in den Beständen der Partnerbibliotheken befinden.)

Betroffene Autoren werden im Regelfall also vor allem an Vermarktungserlösen partizipieren. Aufgrund der schieren Menge an digitalisierten Titeln und Berechtigten dürften so für den einzelnen Autor eher Cent als Dollar übrig bleiben - für den Preis der Aufgabe umfangreicher Rechte am eigenen Werk.

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Ilja Braun

31.07.2009 um 12:56:51 Uhr

Lieber Herr Rohde,
nach meinem Verständnis kann Google in den USA nicht gegen deutsches Urheberrecht verstoßen, weil deutsches Urheberrecht dort nicht gilt (Territorialitätsprinzip). Eine andere Frage ist, ob das Settlement gegen internationale Urheberrechtsabkommen, etwa den Drei-Stufen-Test, verstößt - es gibt Leute, die das meinen, aber es ist eine komplizierte Materie. Dass Rechteinhaber selbst tätig werden müssen, wenn sie an dem Vergleich nicht teilhaben möchten - wie hierzulande oft kritisiert -, hat im Übrigen nichts mit dem Urheberrecht zu tun, sondern mit dem Prozessrecht, und wie sich nun US-amerikanisches Prozessrecht zu internationalem Urheberrecht verhält, da bin ich überfragt. Rechteinhaber können indes auf www.googlebooksettlement.com einsehen, welche ihrer Werke wie in den USA angezeigt werden.

Mit besten Grüßen
Ilja Braun

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buchfieber

30.07.2009 um 13:00:53 Uhr

Mein Fall (Autorin) ist kein Einzelfall, wie ich von KollegInnen weiß: Ich kann eines meiner vergriffenen Bücher, dessen Nutzungsrechte alle bei mir liegen, fast komplett bei Google einsehen (trotz angeblicher Beschränkung). Google hat dieses Buch gegen das deutsche Urheberrecht und gegen meinen Willen aus einer ausländischen Bibliothek eingescannt. Zwar benutze ich einen elsässischen Provider, suche aber aber per Google.de Bei Betrachtern in Dt. ist der Umfang unterschiedlich, es gibt aber Tricks...

Für mich bedeutet dies, dass ich das Manuskript nicht wie früher üblich einem neuen Verlag anbieten kann, denn Verlage interessieren keine Werke, die im Internet veröffentlicht sind. Ich könnte es nicht einmal selbst herausbringen und verkaufen. Denn wer kauft, was er geschenkt haben kann?

Drum: Trau, schau, wem.

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Thomas Rohde

30.07.2009 um 11:53:26 Uhr

Ein sehr interessanter Artikel. Eine Frage bleibt nach Googles Beschwichtigungsversuch für mich aber offen: Wenn Google hinter seiner IP-Mauer in den USA auch Werke anzeigt, die nach deutschem Urheberrecht geschützt sind, ist das doch ein Verstoß gegen das Urheberrecht - ob man das von hier aus sehen kann oder nicht. Wirkt die IP-Mauer dann nicht eher dazu, Rechtsverstöße unsichtbar zu machen, statt sie zu vermeiden?

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