Perlentaucher - Das Kulturmagazin

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zuletzt aktualisiert 09.02.2010, 16.23 Uhr

Blog - Im Ententeich

Zitieren Sie nicht die FAZ!

Von Anja Seeliger, 01.04.2009, 07:04

Vor einer Woche haben wir einen Artikel Thomas Hürlimanns aus der FAZ zitiert, so wie wir ja im Grunde seit bald zehn Jahren in unserer Feuilletonrundschau Artikel zitieren und Links auf sie setzen, auch aus der FAZ.

Aber nun haben wir einen Brief der FAZ bekommen, wonach wir Urheberrechte verletzt hätten. Für das "Bereitstellen" des Hürlimann-Artikels im Perlentaucher und bei Spiegel Online stellt uns die FAZ insgesamt 590 Euro in Rechnung. Wobei wir wie gesagt nur zitiert und verlinkt haben.

Hier der Brief (zum Vergrößern bitte aufs Bild klicken):

Bild zum Artikel

Wir haben das Hürlimann-Zitat erst mal gestrichen - aber für interessierte Blogger, die gern sicher gehen möchten, dass sie keinen ähnlichen Brief von der FAZ bekommen, hier die Information: das Zitat ging von "Nur an der Urne hat unser Staat etwas Hehres" bis zu "Mit Mundgeruch. Widerlich." Insgesamt 1.102 von 16.424 Zeichen. Blogger sollten sich künftig sehr genau überlegen, wieviel Zeichen FAZ sie zitieren.

Ob wir die 590 Euro zahlen müssen, wissen wir noch nicht. Wenn ja, dann wollen wir aber gern sicherstellen, dass Thomas Hürlimann seinen Anteil von der Summe erhält. Die FAZ spricht ja nicht nur für sich, sondern auch für Hürlimann. Denn in dem Brief spricht sie von Verletzung der Urheberrechte. Die FAZ hat keine Urheberrechte an Hürlimanns Artikel. Wird Hürlimann einen fairen Anteil der 590 Euro bekommen? Weiß er Bescheid?

Wir haben ihn gestern per Mail gefragt und warten noch auf Antwort.

3 Kommentare, kommentieren

Stichwörter: FAZ, Thomas Hürlimann

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Leserkommentare (3)

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Kommentare nach Datum sortiert:
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Pater Rolf Hermann Lingen

22.06.2009 um 17:40:24 Uhr

Zu der Erlaubtheit von Zitaten s. das Urheberrechtsgesetz (UrhG), § 51, beginnend mit:
"Zulässig ist die Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Wiedergabe eines veröffentlichten Werkes zum Zweck des Zitats, sofern die Nutzung in ihrem Umfang durch den besonderen Zweck gerechtfertigt ist."
Inwieweit sich dies auf Blogs anwenden lässt, dürfte wohl der konkrete Einzelfall entscheiden. Allerdings scheinen bei einem so kurzen Zitat die Ansprüche der FAZ generell ungerechtfertigt.

Trotzdem: Wer z.B. den Begriff "Buskeismus" kennt, wird sich bzgl. Aussichten auf ein gerechtes Urteil keinen Illusionen hingeben.

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sbstnbentz

02.04.2009 um 13:46:19 Uhr

Wenn die Kavalleristenzeitung gegen die Indianer zieht wird's blutig!

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Oberlausitzer

01.04.2009 um 11:10:48 Uhr

Mit der rechtlichen Frage will ich mich gar nicht befassen. Diese wird sich im Laufe der Zeit sowieso verändern, wenn das Internet immer neue Möglichkeiten gebiert. Aber zumindest, wenn die FAZ durchkommt und das Beispiel Schule macht, entsteht für mich ein Interessenkonflikt. Ich freue mich jedenfalls über je größere desto bessere Zitate, weil ich ja nicht alle Zeitungen lesen kann und erst recht nicht abonnieren will. Der "Perlentaucher" ist für mich DIE Presseschau schlechthin und gibt einen ziemlich guten Überblick auch über das Spektrum der Presse in unserem Land.
In diesem Sinne wünschte ich mir bleibende Freiheit (oder, wenn es sein muß, ein Agreement zugunsten des Perlentaucher). 590 Euro sind sicher ein guter Preis, aber wenns öfter kommt, geht auch der Perlentaucher in die Knie. Das wünsche ich ihm nicht.

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