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zuletzt aktualisiert 10.02.2012, 17.04 Uhr

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Nervöse Zonen der Medienpolitik

Von Robin Meyer-Lucht

20.04.2008. Der Expansion der öffentlich-rechtlichen Sender im Netz muss eine Grenze gesetzt werden - im Interesse der Anstalten selbst. Die BBC ist ein Vorbild. Voraussetzung ist aber auch, dass die deutschen Zeitungen Qualität ins Netz bringen.

Sollte man sich in den letzten Monaten gefragt haben, auf welchen Politikbereich der von Lutz Hachmeister geprägte Terminus der "nervösen Zone" konkret zutreffen mag, so wird dieser Tage klar: Medienpolitik. In wohl kaum einem anderen Politikbereich stehen sich die Kontrahenten derzeit auch nur annähernd ähnlich unnachgiebig, verbittert und von Existenzängsten geschüttelt gegenüber.

Innerhalb der nächsten Wochen muss ein neuer Rundfunkstaatsvertrag regeln, welches der zukünftige Auftrag der öffentlichen-rechtlichen Rundfunkanstalten im Internet sein soll. Es geht um nichts weniger als die Medienordnung des Breitband-Zeitalters. Ursprünglich wähnten sich die Rundfunkanstalten mit Verweis auf das jüngste Urteile aus Karlsruhe (mehr hier) und in begabter Verdrängung der Interventionen aus Brüssel (mehr in einem pdf hier) in relativer Sicherheit, was ihre regulatorische Zukunft in Sachen Internet anging.

Seit drei Wochen liegt nun der erste Entwurf für den Staatsvertrag vor und in den Anstalten ist größte Hektik ausgebrochen, begleitet von ansteigend drastischen Empörungs-Metaphern: Von "Willkürliche Amputation" (Schächters Rede als pdf)) über "medienpolitisches Mittelalter" (mehr hier) zu "Morgenthau-Plan" (mehr hier).

Der Entwurf sieht vor, die Rundfunkanstalten im Bereich der Online-Textangebote zu beschränken: "Textbasierte Angebote (Lesemedien), die über die Anstaltspräsentation hinausgehen, sind nur sendungsbezogen zulässig." Die Rundfunkanstalten sollen also auch im Internet vornehmlich audiovisuelle Anbieter bleiben. Für diese medientechnischen Gewaltenteilung hält der Entwurf zusätzlich die für einen Gesetzestext ziemlich zackige Formulierung bereit: "Eine [öffentlich-rechtliche] elektronische Presse findet nicht statt."

Bevor man auf die versiert eingesetzte Empörung der Öffentlich-Rechtlichen zu sehr hereinfällt, sollte man sich verdeutlich, dass der neue Staatsvertrag eine immense Ausweitung ihres Auftrags bedeutet. Bislang sollten sie im Internet nur programmbegleitend tätig werden, in Zukunft werden sie zum Vollanbieter für audiovisuelle, journalistisch-redaktionelle Inhalte im Internet aufgewertet. Das Internet wird zum dritten Medium der Anstaltstätigkeit.

Beim Konflikt zwischen Rundfunkanstalten und privatwirtschaftlich geführten Medien geht es letztlich um Folgendes: Die Anstalten sehen sich als unverzichtbare Universalanbieter mit verfassungsgerichtlichem Freibrief. Die Privatwirtschaft pocht auf das Subsidiaritätsprinzip, wonach im offenen Markt des Internets nur gebührenfinanziert angeboten werden sollte, was die Privatwirtschaft selbst nicht anzubieten vermag. Beide reden folglich aneinander vorbei: Die Anstalten argumentieren verfassungsrechtlich, die Privaten wettbewerbsrechtlich.

Dieser Konflikt hat nun eine überraschende Wende genommen. Die Verlegerverbände haben selbst eine verfassungsrechtliche Daumenschraube lanciert: Sie berufen sich auf das "Institut" der freien Presse, das ebenfalls von höchstem verfassungsrechtlichen Rang ist (mehr hier). In der "privatwirtschaftlich-außenpluralen" Welt der Presse sei der öffentlich-rechtliche Rundfunk ein staatlich subventionierter Fremdkörper. Eine öffentlich-rechtliche Zeitung sei unzulässig, ob nun auf Papier oder als "elektronische Presse" im Netz. In der Staatskanzlei von Baden-Württemberg, wo Günther Oettinger für die CDU eine leichte Eindämmung der öffentlich-rechtlichen Netz-Gelüste durchsetzen soll (mehr hier), fand der Ansatz großen Anklang. Innerhalb weniger Wochen schaffte er es in den Gesetzentwurf.

Eine solche medientechnische Beschränkung der Öffentlich-Rechtlichen - nach dem nach Motto: Rundfunk bleibt Rundfunk und Presse bleibt Presse, auch im Internet - ist nicht nur eigentlich widersinnig und rückwärtsgewandt. Sie verdeutlicht vor allem die absurde Reformunfähigkeit und verfassungsrechtliche Lähmung der Medienpolitik.

Der öffentlich-rechtliche Rundfunk steht hierzulande unter verfassungsrechtlichem Artenschutz. Eigentlich würde man gerne Sätze in den neuen Rundfunkstaatsvertrag schreiben wollen, die sinngemäß sagen: Bitte kein Bruce-Darnell-Populismus im öffentlich-rechtlichen Internet. Oder: Boulevardjournalismus findet im öffentlich-rechtlichen Internet nicht statt. Oder: Im öffentlich-rechtlichen Internet bitte keine Sondersendungen zu "Flocke". Das aber geht bedauerlicherweise verfassungsrechtlich nicht. Es würde die heilige Programmautonomie der Anstalten aushebeln.

Einer effektiven inhaltlichen Selbstbeschränkung ihrer Online-Angebote haben sich die Anstalten bislang beharrlich verweigert. Sie haben vielmehr ihren Quotendrang mit Kopierfunktion ins Internet verlängert. So wie im TV aus "Wer wird Millionär?" der öffentlich-rechtliche Clone "Das Quiz" wurde, so gibt es neben "MySpace" nun auch "MySputnik". Man träumt die Träume vom alten Dualen Mediensystem.

Hier zeigt sich, dass das Fehlen einer effektiven Aufsicht immer mehr zum Problem der Anstalten selbst wird. Die Medienpolitik und damit auch die Gesellschaft haben keine adäquaten Möglichkeiten, den Anstalten - verschanzt hinter Entwicklungsgarantie und Programmautonomie - zu sagen, was sie von ihnen wollen. Stattdessen muss ständig über die Bande gespielt werden. Die Öffentlich-Rechtlichen haben streng genommen keinen Sparringspartner auf Augenhöhe. Die Medienpolitik muss dem Goliath Rundfunkanstalten als David mit der "elektronischen Presse" ein Bein stellen. Moderne Regierungsarbeit und eine moderne Ausrichtung gesellschaftlicher Institutionen sieht anders aus. Zu einer sinnvollen und effizienten Aufgabenverteilung zwischen Öffentlich-Rechtlichen und Privaten im Netz wird man nur kommen, wenn man die Aufsicht stärkt, den Auftrag klar definiert, das Management modernisiert und die wettbewerbspolitischen Probleme thematisiert:

1. Aufsicht: Benötigt wird eine externe Aufsicht, die mit einem robusten Mandat und eigenständiger Infrastruktur über die Anstalten wacht. Das System der Rundfunkräte ist mit den Anforderungen einer modernen, unabhängigen Aufsicht überfordert, wie der Chef der Bayerischen Landesmedienanstalt, Wolf-Dieter Ring kürzlich mahnte. Auch hierzulande wird folglich eine Art "BBC Trust" benötigt: ein externes Aufsichtsorgan, professionell, transparent und über jeden Zweifel erhaben unabhängig.

2. Programmauftrag: Der Kernauftrag der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten für das Netz sollte gesetzlich darauf fixiert werden, durch "eine besonders komplexe Darstellung von Hintergründen und Zusammenhängen zur Vitalität des politisch-kulturellen Diskurses" in diesem Land beizutragen. Im vielfältigen Umfeld des Internets kann der Auftrag der Öffentlich-Rechtlichen nicht mehr ein allgemeiner, sondern muss ein spezieller sein: Als Faktor an der politisch-kulturellen Meinungsbildung mitzuwirken. Das bedeutet für den Online-Auftrag auch: Keine Sportrechte, keine fiktionalen Stoffe, kein Boulevardjournalismus.

3. Management: Der öffentlich-rechtliche Rundfunk braucht eine Verwaltungsreform. Bislang wird er weitgehend nach dem Prinzip der autoritären Führung gelenkt. In Zukunft gilt es moderne, kennzahlengetriebene und transparente Management-Methoden auch für die Rundfunkanstalten zu nutzen. So wie ein privates Unternehmen seinen Gewinn maximiert, so sollten die Öffentlich-Rechtlichen den definierten gesellschaftlichen Mehrwert ihres Programms maximieren.

4. Wettbewerbspolitik: Die Rundfunkanstalten sind im Internet nur ein Anbieter unter sehr vielen. Üben sie in einem Bereich zu große Dominanz aus, werden sie selbst zu einer Vielfaltsbedrohung. Sie sollten daher akzeptieren, dass ihr Zuschaueranteil im jeweiligen Online-Angebotssegment einen bestimmten Prozentsatz nicht übersteigen darf. Genau solche Regeln gibt es bereits im Privat-TV, wo der Zuschaueranteil einzelner Anbieterfirmen ebenfalls begrenzt ist. Ähnliches sollten die Öffentlich-Rechtlichen als Selbstbeschränkung für das Internet akzeptieren - im Dienste der Vielfalt und einer klaren Festschreibung, welche Medienordnung man eigentlich anstrebt. Ein denkbarer Prozentsatz wären 20 Prozent, sehr viel mehr als die Anstalten heute im Netz erreichen. Derzeit gibt es für das öffentlich-rechtliche Internet-Angebot eine Kostendeckelung von 0,75 Prozent der Einnahmen. Warum an einer Kostendeckelung festhalten, wenn inhaltlich eine Zuschaueranteilsgrenze gemeint ist?

Bedauerlicherweise sind all diese Ansätze kaum oder gar nicht im neuen Rundfunkstaatsvertrag enthalten - dafür die Krücke "elektronische Presse".

Die BBC ist da viel weiter: Sie hat akzeptiert, dass ihr Auftrag kein allgemeiner, sondern ein spezieller ist. Mit ihrer Public-Value-Doktrin macht sie deutlich, dass sie gewillt ist, ihren Wertbeitrag in der digitalen Medienordnung flexibel den gesellschaftlichen Bedürfnissen anzupassen und darüber professionell Rechenschaft abzulegen. Die Aufsicht über die BBC wird öffentlich ausgeschrieben, jeder kann sich bewerben (mehr hier). Jedes Jahr veröffentlicht das BBC-Management ein über einhundertseitiges Papier, indem sie für jedes Programm Entwicklungsstand und Ziele erläutert (mehr in einem pdf hier). Neue digitale Angebote werden professionell auf ihren publizistischen Mehrwertwert und auf ihre Marktauswirkungen hin überprüft (pdf), unter Beteiligung der Regulierungsbehörte Ofcom.

Die BBC hat mit effektivem Management und effektiver Aufsicht zu ihrer legitimen Rolle in der digitalen Medienwelt zurückgefunden. Die öffentlich-rechtlichen Anstalten hierzulande drohen angesichts der Last aus Staatsferne und der Umwegregulierung ihren Sinn für Richtung, Sendungsbewusstsein und sinnvolle Aufgabenbeschränkung zu verlieren.

Auf der anderen Seite ist es reichlich kühn, wenn sich die Zeitungsbranche hierzulande ihr Lob für Online-Qualität per Ministerpräsidenten-Interview abholt. Denn nach wie vor treten die Qualitätstitel dem Internet bekanntlich mit großer Skepsis (mehr hier) und deutlicher Tendenz zum Populismus (Qualitätsbildstrecke) gegenüber. Ihren gesellschaftlichen Auftrag, für diskursive Vielfalt und Tiefe zu sorgen, erfüllt auch die "elektronische Presse" noch nicht so überzeugend, wie man es sich wünschen würde.

Robin Meyer-Lucht

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